Familienrecht
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht ist die Beratung über die Rechtsfolgen einer Trennung oder Unterhaltsrecht.
Sehr wichtig ist ebenfalls die professionelle Begleitung bei einer Scheidung.
Wir stehen unseren Mandanten bei allen Problemen im Zusammenhang mit Trennung etc. zur Seite. Selbstverständlich sind auch Abstammungs- und Kindschaftssachen Schwerpunkte bei uns.
Hierbei lassen wir uns von der Prämisse leiten, dass es das Kindeswohl gebietet zuerst alle Möglichkeiten des Verbleibes eines Kindes bei seinem leiblichen Elternteil auszuschöpfen. Kindschaftsrecht ist heutzutage leider zu häufig vernachlässigtes Rechtsgebiet, obwohl Kernbereich unseres Lebens.
In diesem Bereich habe ich etliche Gerichtsurteile vor dem EGMR, Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und anderen Gerichten erstritten. Hierbei lag und liegt unser Augenmerk auch in der Durchsetzung der Rechte von nichtehelichen Kindern gegenüber ehelichen Kindern. Nichteheliche Kinder haben zu oft mit Rechtsnachteilen zu kämpfen.
Auch stellt sich zu oft die Frage, ob der dem Kind beigeordnete Verfahrens- oder Umgangspfleger seiner besonderen Verantwortung gerecht wird. Viel zu häufig sind diese in der Praxis nicht ausreichend ausgebildet, um bei hochkomplexen Fällen dem Kind tatsächlich beistehen zu können.
Die tatsächliche Überbelastung von Jugendamtsmitarbeitern stellt ein immer größeres Problem dar. Diese sind viel zu häufig mit zu vielen Fällen betraut. Die dadurch entstehenden Zeitnöte führen durchaus zu Fehlern, die vermeidbar wären.
Auch sollten Jugendamtsmitarbeiter wegen ihrer besonderen Verantwortung regelmäßig geschult werden. Als Dozentin schule ich auch Mitarbeiter von Jugendämtern.
Bereits im Vorfeld einer Trennung sollten Sie sich zur Vermeidung erheblicher, insbesondere finanzieller Nachteile, anwaltlich beraten lassen. Je nach Interessenlage können wir zusammen Strategien entwickeln, um Sie vor unberechtigten Forderungen des Anderen zu schützen.
Nehmen Sie eine Beratung bei uns in Anspruch. Diese Kosten der Erstberatung, welche sich auf maximal 226,10 € belaufen, sind gut investiert. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, welche von Ihnen abgeschlossen wurde, dann übernimmt diese die Kosten der Erstberatung. Ansonsten haben SIe die Möglichkeit mit einem Beratungshilfeschein des örtlichen Amtsgerichtes zzgl. 15,00 € Eigenanteil eine Beratung bei mir als Fachanwältin für Familienrecht in Anspruch zu nehmen.